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Nebenkosten beim Immobilienkauf 2023

Der Kauf einer Immobilie kann eine aufregende und lohnende Erfahrung sein, aber es ist wichtig zu bedenken, dass es neben dem Kaufpreis noch andere Kosten gibt, die im Laufe des Prozesses anfallen. In Österreich fallen beim Kauf einer Immobilie eine Vielzahl von Nebenkosten an, die oft übersehen werden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte, damit Sie diese schon vor dem Kauf einkalkulieren können.

Maklerprovision

Die Maklerprovision ist eine Vergütung für die Dienstleistung des Maklers beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. In der Regel wird die Höhe der Provision in Prozent des Kaufpreises vereinbart. In Österreich beträgt die Provision für Käufer und Verkäufer maximal 3 Prozent des Kaufpreises plus die Umsatzsteuer von 20 Prozent.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken fällig und richtet sich nach dem Kaufpreis. In Österreich und damit auch im Salzkammergut beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer wird vom Käufer beglichen und ist eine direkte Steuer, die an das Finanzamt abgeführt wird. Es ist wichtig, die Grunderwerbsteuer bei der Finanzierung der Immobilie zu berücksichtigen und ausreichend Kapitalreserven zu haben, um die Nebenkosten bei Kaufabschluss bezahlen zu können.

Grundbuchgebühr

Eine weitere wichtige Nebenkostenposition beim Immobilienkauf ist die Grundbuchgebühr. Sie ist eine einmalige Gebühr, die beim Eintrag ins Grundbuch anfällt und vom Käufer zu zahlen ist. Sie ist in Österreich gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel 1,1 Prozent des Kaufpreises. Im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, die an das Finanzamt gezahlt wird, muss die Grundbucheintragungsgebühr an das zuständige Grundbuchamt entrichtet werden. Die Eingabegebühr kommt ergänzend hinzu und beträgt je nach Form der Antragstellung 47 oder 66 Euro.

Rechtsanwalt und Notar

Der Verkäufer und der Käufer können jeweils ihre eigenen Vertreter für die Transaktion engagieren, um ihre Interessen im Kaufvertrag zu vertreten. In der Regel werden die Kosten für den Rechtsanwalt und den Notar vom Käufer bezahlt. Die Höhe der Kosten beläuft sich auf circa ein bis drei Prozent des Kaufpreises und wird durch die Kammertarife festgelegt.

Sie haben weitere Fragen zu möglichen Kostenpunkten und wünschen sich Unterstützung bei einer sicheren Kalkulation? Das Team von IMMOcon hilft gerne, kontaktieren Sie uns!

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