Mietverträge

Nebenkostenübersicht für Kauf- und Mietverträge
Auszug aus dem Informationsblatt der Immobilenmaklerverordnung (IMV 1996) Bundesgesetzblatt Nr. 98/1996


1. Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit Euro 13,08 (ATS 180,–)

2. Vertragerrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenrichters

3. Vermittlungsprovision: Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäuser und Geschäftsräumen aller Art (alle Angaben zuzügl. 20% MwSt.)

Vertragsdauer: unbestimmte Zeit / oder mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse von Vermieter und Mieter und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter

Vertragsdauer: Befristung 2 – 3 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter

Verlängerung mehr als 3 Jahre / oder unbestimmte Zeit
1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter

Vertragsdauer: weniger als 2 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung von Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter

Verlängerung auf höchstens 3 Jahre
1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter

Verlängerung mehr als 3 Jahre / oder unbestimmte Zeit
2 Bruttomonatsmietzinse Ergänzung vom Mieter

4. Vermittlungsprovision: Untermietverträge über einzelne Wohnräume
1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter und Mieter

5. Vermittlungsprovision
Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäuser und Geschäftsräumen aller Art wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.

Vertragsdauer: unbestimmte Zeit / mind. 2 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vormieter
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter

Vertragsdauer weniger als 2 Jahre
2 Buttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins vom Mieter

Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

Gemäß § 24 Maklerverordung ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

Haus in Alleinlage Nähe Kremsmünster

4550 Kremsmünster, Zweifamilienhaus, 240 m², 320 m², Zi.: 6,...