Ihre Villa auf der Halbinsel Prilavka (Mitteldalmatien) mit Pool und Meerblick mit Erdgeschoß und Obergeschoß im Verband von 14 verschieden Villen. Die gezeigten Grund- und Aufrisse symbolisieren den Typ Villa 1. Dieser Typ wird um € 379.000,00 angeboten. Das Grundstück I alleine mit fertigem Bauplan kostet € 167.000,00.
AusstattungAlle Häuser sind mit Pool und 2 Autoabstellplätzen ausgestattet. Die Errichtung erfolgt durch ein österreichisches Ingenieurteam und nach österreichischen Standards und werden schlüsselfertig übergeben. Massivbauweise, Wärmedämmung, Fußbodenheizung. Die Häuser können das ganze Jahr über bewohnt werden. Die Häuser verfügen über große Terassen im Erd- und Obergeschoß
LageCa. 35km von Zadar, gegenüber der Insel Vir wird Ihre Villa am Meer auf einem großen Grundstück im Verband 14 Villen auf der Halbinsel Privlaka neu errichtet und befinden sich in leicht erhöhter Lage inmitten der Halbinsel. Das Meer erstreckt sich zu 2 Seiten der Anlage und Sie haben zu den zwei Küstenstreifen eine wunderbare Aussicht.
Sonstige AngabenDie einzelnen Grundstücke haben zwischen 462m2 und 875m2. Die Preise bewegen sich zwischen € 362.000,00 (zB Villen 4 und 6) und € 467.000,00 (zB Villa 13). Es können auch die Grundstücke ohne Objekt darauf inkl. der Baupläne erworben werden. Hier belaufen sich die Kosten auf € 141.000,00 bis € 228.000,00 Soweit der Bautenstand und die behördlichen Auflagen es zulassen, können nicht tragende Wände verschoben und die Grundrisse individuellen Wünschen angepasst werden. Solche Sonderwünsche sind ausschließlich mit der Projektleitung abzuklären und bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die angegebenen Kaufpreise sind Fixpreise. Der Bauträger verpflichtet sich, die Villen zum vereinbarten Kaufpreis und Termin an die Wohnungswerber zu übergeben. Während der Bauzeit auftretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind demnach durch den verbindlichen Kaufpreis bereits abgegolten. Nebenkosten Die gesetzliche Erwerbsteuer derzeit 5%, die grundbücherliche Eintragungsgebühr, sowie die Kaufvertragserrichtungskosten sind vom Käufer zu tragen und werden diese direkt von der Behörde und dem Vertragsanwalt vorgeschrieben.